Bekanntmachung zur Kirchenvorstandswahl am 11. März - Wahlvorschläge & Wählerliste -

Tue, 02 Jan 2018 14:54:30 +0000 von Torben Rakowski

Am 11. März 2018 wird in unserer Kirchengemeinde genauso wie in allen Kirchengemeinden unserer Landeskirche ein neuer Kirchenvorstand gewählt.

Die Zahl der zu Wählenden ist vom Kirchenvorstand auf sechs Personen festgesetzt worden. Zwei Kirchenvorsteher werden nach der Wahl zusätzlich als berufene Kirchenvorsteher dem neuen Kirchenvorstand angehören.

Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder, die bis zum Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, haben am Wahltag unserer Kirchengemeinde angehören und in der Wählerliste eingetragen sind.

Wählerliste:

Bitte überprüfen Sie daher, ob Sie in der Wählerliste eingetragen sind.

Die Wählerliste liegt bis zum 14. Januar nach den Gottesdiensten in der Kirche zur Einsicht aus.

Außerdem kann sie im Gemeindebüro zu den Öffnungszeiten eingesehen werden (montags 15-18 Uhr und dienstags 17-18 Uhr). Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an Pastor Rakowski (Tel. 05932-2621).

Wahlvorschläge:

Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kannbis zum 22. Januar 2018 Kandidaten und Kandidatinnen für die Wahl vorschlagen.

Wahlvorschläge sind dem Kirchenvorstand über ein Kirchenvorstands-mitglied, dem Pastor oder das Gemeindebüro schriftlich zuzuleiten.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Wahlberechtigten aus unsererKirchengemeinde unterschrieben sein.

In den Kirchenvorstand kann gewählt werden,
  • wer am 11. März 2018 das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens drei Monaten unserer Kirchengemeinde angehört und
  • von denen erwartet werden kann, dass sie mit Engagement und Freude die Aufgaben eines Kirchenvorstehers / einer Kirchenvorsteherin erfüllen.
Quelle: Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
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