Stiftung

Die St. Johannis Stiftung - dauerhaft Gutes tun für unsere Kirchengemeinde

Quelle: KG Haren

Der Beginn unserer Stiftung

Im Februar 2018 beschloss der Kirchenvorstand die Gründung einer unselbständigen kirchlichen Stiftung – das Ziel: Dauerhaft Gutes tun für unsere Kirchengemeinde.

Durch Basarerlöse, Kollekten, Spenden und vielen weiteren Aktionen gelang es unserer Gemeinde 19.000 Euro als Grundkapital der Stiftung einzuwerben. Durch die Teilnahme an einem Bonifizierungsprogramm der Landeskirche Hannover wurde zusätzlich jeder 3. Euro mit einem Euro aus Landeskirchenmitteln aufgestockt. Damit konnten zusätzlich 6.869,- Euro generiert und die Stiftung im Juli 2019 gegründet werden.

Warum eine Stiftung?

In den vergangenen Jahren hatten wir mehr Taufen als Beerdigungen. Unsere Kirchengemeinde wächst! Schon heute ist aber absehbar, dass in Zukunft zur Finanzierung der Gemeindearbeit weniger Geld aus Kirchensteuern zur Verfügung steht – nicht nur in unserer Gemeinde.

Die Gründung einer eigenen Stiftung ist daher eine gute Möglichkeit, unserer Kirchengemeinde langfristig eine alternative Einnahmequelle zu sichern.

Stiftung – wie funktioniert das?

Die St. Johannis-Stiftung verfügt über einen stetig wachsenden Vermögensgrundstock. Dieses Grundvermögen verbleibt dauerhaft in der Stiftung und erwirtschaftet Erträge, zum Beispiel Zinsen. Diese Erträge werden regelmäßig ausgeschüttet und stehen damit zur Finanzierung unserer Gemeindearbeit oder für besondere Projekte in St. Johannis zur Verfügung. Eine einmal gegebene Zuwendung trägt damit jedes Jahr aufs Neue (finanzielle) Früchte und unterstützt unsere Kirchengemeinde nachhaltig. Eine Stiftung ist damit auf Ewigkeit angelegt. 

Weitere Zustiftungen in das Grundstockvermögen sind jederzeit möglich und auch notwendig, um in der Zukunft die Arbeit in der Gemeinde zu unterstützen – je mehr Kapital, umso größer die Erträge.

Was habe ich davon?

Wie heißt es so schön: „Freude verdoppelt sich, wenn man sie teilt“.  Auch für den Zustifter zahlt sich sein Engagement für die Stiftung aus: Er erhält eine Spendenbescheinigung und kann hiermit Steuerersparnisse bei der Einkommensteuer bzw. der Erbschaftsteuer geltend machen. Da die jährlich erwirtschafteten Erträge direkt wieder in Projekte und die Arbeit in der Gemeinde fließen, profitiert der Zustifter als Gemeindemitglied doppelt.

Natürlich sind auch Spenden herzlich willkommen.  Der Unterschied: Spenden werden nicht dem Grundstockvermögen zugeführt, sondern zeitnah für Projekte etc. verwendet.

Wer entscheidet über die Mittelverwendung?

Die St. Johannis-Stiftung hat einen Vorstand, dessen Mitglieder vom Kirchenvorstand und dem Pfarramt für die Dauer von 3 Jahren ernannt werden. Alle Vorstandsmitglieder gehören der hiesigen Gemeinde an. Sie entscheiden einmal im Jahr über die Verwendung der erwirtschafteten Erträge – in 2022 wurde zum Beispiel ein Mitmachkonzert für Kinder mitfinanziert, um gerade den Jüngsten in unserer Mitte nach Corona wieder einen guten Start in ein normales Leben zu ermöglichen. 

Wie kann ich zustiften oder spenden?

Wie kann ich zustiften oder spenden?

Das ist ganz einfach😊:

Spendenkonto

Kirchenkreisamt Meppen (Kirchengemeinde Haren)

IBAN DE: 95 5206 0410 0000 0067 34

BIC: GENODEF1EK1

Evangelische Bank

Kassenzeichen: 7217310008

Verwendungszweck: „Zustiftung St. Johannis Stiftung Haren (Ems)“ bzw.  „Spende St. Johannis Stiftung Haren (Ems)“

 
                                                                    Herzlichen Dank allen Stiftern und Spendern!